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   LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B   

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https://dejure.org/2012,33694
LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B (https://dejure.org/2012,33694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B (https://dejure.org/2012,33694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - L 12 AS 1689/12 B (https://dejure.org/2012,33694)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Einem diesbezüglichen Verfahren kann nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B m.w.N.; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 09.08.2012 - L 7 AS 617/12 B; Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B, aA Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B).

    Unabhängig von der Frage, ob die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze letztlich vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden ist (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 09.08.2012 - L 7 AS 617/12 B), kann die bisher ergangene Entscheidung des BSG zu den Regelsätzen für Alleinstehende, die bei Entscheidungsreife des PKH-Antrags im vorliegenden Fall noch nicht vorlag, nicht unmittelbar auf den Fall der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Kläger übertragen werden.

    Den Klägern kann dabei nicht entgegengehalten werden, dass es bereits "Musterverfahren" beim Bundessozialgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze gibt (so auch LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B, a.A. LSG NRW Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2012 - L 19 AS 734/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Einem diesbezüglichen Verfahren kann nicht von vornherein die hinreichende Erfolgsaussicht abgesprochen werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11 B m.w.N.; vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 09.08.2012 - L 7 AS 617/12 B; Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B, aA Beschluss vom 15.12.2011 - L 2 AS 1774/11 B).

    Den Klägern kann dabei nicht entgegengehalten werden, dass es bereits "Musterverfahren" beim Bundessozialgericht zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze gibt (so auch LSG NRW Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B, a.A. LSG NRW Beschluss vom 06.08.2012 - L 19 AS 734/12 B).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Vielmehr ist maßgeblich, ob die entscheidungserhebliche Rechtsfrage im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen schwierig erscheint (BVerfG Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 juris Rn 29 - BVerfGE 81, 347).
  • BVerfG, 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung von Beratungshilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Zum einen bedarf der unbemittelte Rechtsuchende fachkundiger anwaltlicher Beratung, ob die bei ihm bestehende Fallkonstellation tatsächlich der der "Musterverfahren" entspricht (vgl. auch BVerfG Beschluss vom 08.02.2012 - 1 BvR 1120/11 m.w.N. zum Beratungsbedarf in der Frage, ob Verfahren als parallel anzusehen sind).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass das BSG mit Urteil vom 12.07.2012 (Verfahren B 14 AS 153/11 R) die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende für verfassungsgemäß angesehen und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht abgelehnt hat.
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Eine hinreichende Erfolgsaussicht besteht, wenn das Gericht nach vorläufiger Prüfung (vgl. hierzu BVerfG Beschluss vom 07.05.1997 - 1 BvR 296/94 - NJW 1997, 2745) den Standpunkt des Antragstellers auf Grund der Sachverhaltsschilderung und der vorliegenden Unterlagen für zutreffend oder doch für vertretbar hält und in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (vgl. Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 73a Rn 7a; ständige Rspr des erkennenden Senats, z.B. Beschluss vom 16.11.2011 - L 12 AS 1526/11 B).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Lässt sich die anwaltliche Beratung ohne wesentliche Änderungen auf die übrigen Fälle übertragen, so gebietet es das Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit nicht, dem unbemittelten Rechtsuchenden für jeden Gegenstand erneut einen Rechtsanwalt beizuordnen (BVerfG Beschluss vom 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10 Rn 16).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 296; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Ein vernünftiger Rechtsuchender wird regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten, wenn ihm rechtskundige und prozesserfahrene Vertreter einer Behörde gegenüberstehen und er nicht ausnahmsweise selbst über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um das Verfahren in jedem Stadium durch sachdienlichen Vortrag und Anträge effektiv fördern zu können (BVerfG Beschluss vom 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10 Rn 16, 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12
    Ist ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte, ist der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe abzulehnen (vgl. BSG Beschluss vom 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R - SozR 3-1750 § 114 Nr. 5; BVerfG Beschluss vom 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 296; BVerfG Beschluss vom 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04 - NJW-RR 2005, 140).
  • BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

  • OLG Celle, 31.10.2002 - 13 U 117/02

    Unzulässige Werbung bei Kanzleischild eines Rechtsanwaltes ; Beschränkung auf

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - L 12 AS 2100/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2013 - L 2 AS 2302/12
    In diesem Fall ist aber allgemein anerkannt, dass Prozesskostenhilfe nur für das erste Klageverfahren zu bewilligen ist (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.09.2012 - L 6 AS 1895/11 B; Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).

    Der Senat geht diesbezüglich nicht davon aus, dass wegen der Schwierigkeit der verfassungsrechtlichen Materie und der Frage, ob die bei den Klägern bestehende Fallkonstellation dem "Musterverfahren" entspricht, in jedem Verfahren, in dem für den jeweiligen Kläger erstmalig die Verfassungswidrigkeit der Regelleistung geprüft werden soll, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts zu bewilligen ist, weil die Beurteilung der Parallelität zu den anhängigen Musterverfahren für einen juristische Laien schwierig ist und dieser zudem nicht prüfen kann, ob eine Entscheidung zu der ihn betreffenden Streitfrage in dem Musterverfahren voraussichtlich überhaupt ergehen wird (vgl. hierzu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschlus vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch andere Senate des erkennenden Gerichts und andere Landessozialgerichte beruhte zuletzt mehrheitlich (ebenfalls) darauf, dass das Urteil des Bundessozialgerichts im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der dortigen Prozesskostenhilfeanträge noch nicht vorlag (vgl. etwa LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 18.10.2012 - L 11 AS 1165/11 B = juris Rn 11, 13, das ausdrücklich für die Zeit danach eine hinreichende Erfolgsaussicht ablehnt; LSG NRW Beschluss vom 04.10.2012 - L 7 AS 1491/12 B = juris Rn 7; Beschluss vom 26.10.2012 - L 12 AS 1689/12 B = juris Rn 11, wo es zudem nicht um einen Alleinstehenden ging).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2013 - L 2 AS 1960/12
    Unter Beachtung dieser Grundsätze ist dem Kläger für das vorliegende Verfahren ein Rechtsanwalt bereits deshalb nicht beizuordnen, weil eine entsprechende Beiordnung in dem vom Kläger geführten Parallelverfahren S 31 AS 1774/12, das einen vergleichbaren Streitgegenstand betrifft, erfolgt ist (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 07.03.2013 - L 2 AS 346/13 B; LSG NRW Beschluss vom 26.10.2012 -L 12 AS 1689/12 B; Beschluss vom 10.05.2012 - L 7 AS 1769/11 B).
  • SG Berlin, 06.12.2012 - S 96 AS 21253/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - fehlende hinreichende

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem der Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 26.10.2012, Az: L 12 AS 1689/12 B, juris) zugrundeliegenden Fall.
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